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Der Internationale Tiergerichtshof in Genf
fällte am 7. Mai 2001 ein vernichtendes Urteil über die deutschen
Politiker, welche die Kampfhundevernichtung in Deutschland veranlassten. <http://www.aktion-hermes.com> Urteil des Internationalen Gerichtshofs für Tierrechte vom 7. Mai 2001 in der Strafsache Rassendiskriminierung und Vernichtung von Hunden in
Deutschland Aufgrund der Artikel 2 und folgende der Statuten des Internationalen
Gerichtshofes für Tierrechte, Aufgrund der Anklageschriften und aufgrund der Zulässigkeit der Klage, In Anbetracht der Vorladung der Beschuldigten durch eingeschriebenen Brief
und unter Anhören beider Parteien dargelegten Sachverhaltes, fällt der
Internationale Gerichtshof für Tierrechte folgendes Urteil Urteilsspruch Die Angeklagten Bundeskanzler Gerhard Schröder, Vizekanzler Joseph Fischer,
Bundespräsident Johannes Rau, Bundestagspräsident Wolfgang Thierse,
Bundesinnenminister Otto Schily, Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin,
Bundesministerin Renate Künast und 35 weitere verantwortliche
Entscheidungsträger Deutschlands sind vom Gericht für schuldig befunden
worden, die Rassendiskriminierung von Hunden und die Diskriminierung ihrer Halter
nicht zu bekämpfen, sondern im Gegenteil aktiv zu fördern. Sie sind schuldig, jahrelang unterlassen zu haben, dem Missbrauch von Hunden
als Kampfwaffe auf Gesetzesstufe Riegel zu schieben – trotz jahrelangen
Warnungen aus Tierschutzkreisen. Durch ihre Nachlässigkeit und Untätigkeit als
Gesetzgeber sind die Angeklagten in höchstem Masse verantwortlich für die
tragischen Unfälle mit einzelnen, von kriminellen Individuen durch perverse und
grausame Erziehungsmethoden zu einem artwidrigen Verhalten abgerichteten Hunden. Sie sind schuldig, die Rolle des Hundes als individuelles Wesen und als
Sozialpartner unzähliger Menschen nicht nur zu missachten, sondern tausende von
Hunden durch behördliche Beschlüsse der Verfolgung, den psychischen und
physischen Leiden und der Vernichtung preiszugeben. Sie sind schuldig, einen Teil der Bevölkerung Deutschlands gezielt und
systematisch durch gesetzliche Bestimmungen und behördliche Meinungsmache der
Massenhysterie, der Denunziation, der gesellschaftlichen Ächtung, der
seelischen Not auszusetzen. Sie sind schuldig durch massive Erhöhung der Hundesteuer einen Teil der
Bevölkerung Deutschlands empfindlich zu benachteiligen. Die Bundesbehörden sind vom Gericht für schuldig befunden worden, durch die
Schaffung eines hunde- und hundehalterfeindlichen Bundesgesetzes gegen die im
Grundgesetz verankerten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland
zu verstossen. Sie sind schuldig, ein verfassungswidriges Gesetz zum Schaden weiter
Bevölkerungskreise Deutschlands in Kraft gesetzt zu haben. Alle Angeklagten sind schuldig, durch eine rassistisch geprägte,
unerbittlich durchgesetzte Anti-Hundepolitik Deutschland vor der internationalen
Gemeinschaft in den Verruf zu bringen, berüchtigte Verfolgungsmethoden einer
unseligen Vergangenheit erneut anzuwenden und dadurch dem wiedererlangten
Ansehen Deutschlands schwer zu schaden. Sie sind schuldig, durch ihr Verhalten der deutschen und internationalen
Jugend ein Beispiel der Zersetzung gesellschaftlicher Bindungen, der Rohheit und
Gewalttätigkeit vor Augen zu führen. Sie sind der Absicht schuldig, ihr unheilvolles Gesetz auf andere EU-Staaten
auszudehnen. Das Gericht beantragt daher die unverzügliche Inkraftsetzung folgender, von
ihm für berechtigt befundenen Anträge der Klägerschaft : Aufhebung aller bestehenden Landeshundeverordnungen in der BR Deutschland und
Wegfall aller Rassenlisten, Verbot der Tötung von Hunden aufgrund ihrer
Rassenzugehörigkeit. Ersatzlose Aufhebung des neuen Bundesgesetzes zur
Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001. Öffentliche Rehabilitierung der in Rassenlisten erfassten Hunde und ihrer
Halter. Jegliche rassenbezogene Diskriminierung (Wesenstests, « Kampfhunde
»steuern, Beförderungsverbote, öffentliche Kennzeichnungspflicht von Hunden
und Haltern und sonstige Auflagen) sind abzuschaffen. Für die aufgrund der
erfolgten Diskriminierung in den Tierheimen befindlichen Hunde sind Massnahmen
zu ergreifen und Mittel bereit zu stellen, die für diese eine notfalls
lebenslange art- und tierschutzgerechte Unterbringung gewährleisten und die
deren Vermittlungschancen fördern. Bereits verhaltensauffällig gewordene Hunde sind einem
kynologisch-wissenschaftlich fundiertem Wesenstest durch ein unabhängiges,
gerichtlich bestelltes und vereidigtes Sachverständigengremium zu unterziehen. Hundehalter und –züchter sind durch ein Heimtierschutz- und –zuchtgesetz
streng zu überwachen. Missbrauch von Hunden durch beutemotivierte Ausbildung
und/oder Training für Hundekämpfe sowie Haltungsfehler und Tierquälerei sind
nachhaltig zu ahnden. Für Hunde mit inadäquatem Aggressionsverhalten sind
Resozialisierungsprogramme zu schaffen. Eine schmerzfreie Tötung dieser Hunde
darf nur erfolgen, wenn diese hochgradig gefährlich sind und keines der
Resozialisierungsprogramme erfolgreich war. Den Antrag der Verteidigung auf Errichtung einer Anwaltsstelle für Hunde,
besonders auch die Ernennung von und Hundeanwälten durch die Bundesregierung
auf Antrag der repräsentativen Hunde- und Tierschutzorganisationen erachtet das
Gericht als sinnvoll, ja als unumgänglich. Der Gerichtshof richtet an alle EU-Staaten den Appell, dem verfassungs- und
europarechtswidrigen Beispiel Deutschlands, die Gefährlichkeit von Hunden aus
rassespezifischen Kriterien abzuleiten und festzusetzen, nicht zu folgen. Genf, 7. Mai 2001 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
--- Urteil geht an : alle Beklagten alle Regierungen der EU-Staaten EU-Kommission Europaparlament UNO Unesco Europarat Europäischer Gerichtshof Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
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